

Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für das Betreute Wohnen findet sich im Kinder- und
Jugend- hilfegesetz §§ 27, 34, 35a, 41 SGB VIII.
Ziele
Begleitung des Jugendlichen oder
jungen Erwachsenen zu einer eigenständigen Lebens- führung in der Schlussphase des Verselbständigungsprozesses.
Zielgruppe
Weibliche und männliche Jugendliche sowie junge Erwachsene, deren Hilfebedarf durch eine
Stundenweise Betreuung ausreichend abgedeckt werden kann.
Das Angebot besteht sowohl für Jugendliche aus den Wohngruppen der pro juve wie
auch für Jugendliche, die bisher in einer anderen Jugendhilfeeinrichtung lebten. Ebenso richtet sich dieses Angebot an Jugendliche die bisher
nicht im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung (§27 ff SGB VIII) gefördert wurden.
Wer die Begleitung über das 18 Lebensjahr fortsetzen will, muss dies beim zuständigen Jugendamt rechtzeitig vor dem Erlangen der Volljährigkeit beantragen.
Leistungsangebot
Das Betreute Einzelwohnen beinhaltet eine regelmäßige Betreuung und Unterstützung
in den Lebensbereichen; Ausbildung, Wohnen, Finanzen, Haushaltsführung, Partnerschaft und Sexualität, Freizeitgestaltung, Umgang mit
Behörden und der allgemeinen Lebensplanung.
Betreuungsumfang
Dieser wird aufgrund des Bedarfes
im Hilfeplan individuell festgelegt. Hierbei wird eine kontinuierliche Reduzierung des Betreuungsumfanges angestrebt.
Einzugsgebiet
Das Angebot ist sowohl regional als auch überregional ausgerichtet.
Ansprechpartner

Dieter Weisser
Abteilungsleitung
Tel.: 0 77 61 / 931 22
E-Mail: d.weisser@projuve-cjh.de
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