

Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Inobhutnahme findet sich im Kinder- und
Jugend- hilfegesetz § 42 (SGB VIII).
Die Aufgabenübertragung durch die Kreisjugendämter Waldshut und Lörrach an das Heilpädagogische
Förderzentrum ist mittels eines Vertrages nach § 76 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt.
Ziele
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche, die sich in einer gefährdeten, bedrohlichen,
obdachlosen Lebenssituation befinden.
Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche, die akut suizidal sind oder aus fachärztlicher
Sicht einer stationären kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung bedürfen.
Hilfeangebot
pro juve Caritas Jugendhilfe Hochrhein gemeinnützige GmbH stellt vier Plätze zur Inobhutnahme von
Jugendlichen in dafür vorgesehene Räumlichkeiten (geschlechtsgetrennt) zur Verfügung. Sowie zwei Plätze zur Inobhutnahme von Kindern, die in
unseren Wohngruppen aufgenommen werden.
Wir nehmen die Kinder und Jugendlichen rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres auf.
Die Clearingphase erstreckt sich maximal über den Zeitraum von einer Woche.
Ansprechpartner
Dieter Weisser
Abteilungsleitung
Tel.: 0 77 61 / 931 22
E-Mail: d.weisser@projuve-cjh.de
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