

Gesetzliche Grundlage (Rechtsstellung)
Unsere Schule St. Fridolin ist nach dem Schulgesetz eine
private Sonderschule für Erziehungshilfe.
Die Schule ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule, das heißt,
Schulzeugnisse, Versetzungsentscheidungen, Prüfungen und Abschlüsse haben die gleiche Geltung wie an öffentlichen Schulen.
Ziele
Die sonderpädagogische Betreuung in der Schule St. Fridolin hat die
Aufarbeitung von Verhaltens- und Lerndefiziten zum Ziel. Es ist das Bemühen aller Beteiligten, die anvertrauten Schüler/innen soweit zu
stabilisieren, dass sie an eine öffentliche Schule rückgeschult werden können.
Schüler/innen die länger dauernder Betreuungs- und
Fördermaßnahmen bedürfen können bis zum Förderschul- bzw. Hauptschulabschluss geführt werden.
Über Kooperationsmaßnahmen wird in
Einzelfällen versucht, Verhaltens- und Lernbeeinträchtigungen abzubauen und so einer Sonderschulbedürftigkeit im Sinne der Schule für
Erziehungshilfe entgegen zu wirken.
Zielgruppe
An unserer Schule werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die an der öffentlichen Grund-, Haupt- oder Förderschule nicht die für den
Einzelfall notwendige Zuwendung, Betreuung, Erziehung, Förderung und Unterrichtung erhalten können. Eine Aufnahme an unserer Schule ist nur in
Verbindung mit einer außerunterrichtlichen, sozialpädagogischen Betreuung nach §§ 27 ff SGB VIII möglich. Zusätzlich muss neben einer
solchen Jugendhilfemaßnahme auch die Entscheidung bzw. Genehmigung für die Beschulung an der Schule für Erziehungshilfe vorliegen.
Über die Bewilligung dieser Hilfen entscheidet das örtliche Jugendamt und das zuständige Staatliche Schulamt in enger Zusammenarbeit.
Bildungsgänge
Unsere Schule ist in zwei Bildungsgänge gegliedert. Entsprechend der staatlichen
Anerkennung ist eine Grund- und Hauptschulstufe und eine Förderschulstufe eingerichtet. Innerhalb dieser Bildungsgänge können Schüler/innen
in jeweils neuen Klassenstufen betreut und unterrichtet werden.
Klassen
Je nach Schüleranzahl in den einzelnen Klassenstufen werden zu Beginn eines Schuljahres Klassen gebildet. Die Klassengröße liegt
normalerweise zwischen 6 und 12 Schüler/innen. Das Prinzip des "Klassenlehrers als Bezugs- und Lehrperson" findet starke Beachtung.
Die überschaubaren Lerngruppen stellen den Rahmen für intensive, individuelle Hilfen zur Bearbeitung der Defizite im
Verhaltens- und Lernbereich der Kinder und Jugendlichen dar.
Lehrer
Das Lehrerkollegium an unserer Schule setzt sich überwiegend aus Sonderschullehrern, Grund- und Hauptschullehrern zusammen. Daneben
kommen für besonders unterrichtliche Aufgaben und besondere Fördermaßnahmen auch Fachlehrer/innen zum Einsatz.
Im Rahmen von Kooperationsmaßnahmen besuchen Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer unserer Schule auf Anforderung und nach
Vereinbarung Schulen im Schulamtsbezirk Waldshut.
Auf diesem Weg bietet die Schule für Erziehungshilfe Beratung, Unterstützung und Hilfen
für Lehrer/innen und Schüler/innen an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen an.
Einzugsgebiet
Unsere Schule ist Teil der Gesamteinrichtung. Das Einzugsgebiet umfasst den gesamten
Landkreis Waldshut, an den Schulstandorten Bad Säckingen, Rickenbach und Lauchringen.
Ansprechpartner

Schulleitung Schule St.Fridolin
Simon Dobrodolac
Tel. 0 77 61 / 931 50
E-Mail: schule.st.fridolin@projuve-cjh.de
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