

Gesetzliche Grundlage
Die Betreuung ist durch einen eigenständigen Erziehungsauftrag
gekennzeichnet. Die gesetzliche Grundlage für diese Jugendhilfemaßnahme findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz §§ 27 und 29 (SGB VIII).
Ziele
Ziel ist die Verbesserung der sozialen Handlungskompetenz. Es sollen weiterhin alternative
Handlungsstrategien vermittelt werden, um den jungen Menschen zu einer verbesserten sozialen Kompetenz, größerer Konfliktfähigkeit,
Frustrationstoleranz und mehr Selbstbewusstsein zu verhelfen.
Die Teilnahme an der Sozialen Gruppenarbeit soll bei der Überwindung von
Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen und dient der Förderung als auch dem Einüben von sozialakzeptierten Formen der
Auseinandersetzung mit Gleichaltrigen.
Weiteres Ziel der Sozialen Gruppenarbeit ist die Rückführung der Kinder und der
Jugendlichen in die Familie, das dazugehörige Umfeld sowie in eine öffentliche Schule oder Berufsausbildung. In Einzelfällen ist die Soziale
Gruppenarbeit eine Zwischenstufe von der Familie in eine Tagesgruppe und ebenso kann die Rückgliederung von Kindern und Jugendlichen aus
einer Tagesgruppe in ihre Familien durch eine dazwischengeschaltete Soziale Gruppenarbeit erleichtert werden.
Zielgruppe
Die Soziale Gruppenarbeit als sozialpädagogisches Angebot ist für alle Kinder und
Jugendlich offen, die trotz Problemen in Schule, Familie und Umfeld in ihrer Ursprungsfamilie und dem dazu gehörenden Bezugsfeld bleiben
sollen und können.
Die Sorgeberechtigten werden entlastet und ihrer erzieherischen Aufgabe gefördert und unterstützt. Die
Eltern sind die Hauptverantwortlichen für die Erziehung und Förderung der jungen Menschen.
Leistungsangebot
Die Soziale Gruppenarbeit als ambulantes Angebot unserer Einrichtung arbeitet eng
vernetzt mit den weiteren Hilfen der Gesamteinrichtung. Arbeitsschwerpunkte ist der Gemeinwesenorientierte Ansatz. Unsere Gruppen sind an
ihren Standorten in das Gemeinwesen integriert und nutzen dessen komplette Infrastruktur z.B. Jugendhaus „Altes Gefängnis“ in Bad Säckingen.
Unsere Leistungen richten sich auch an Kinder und Jugendliche, die nicht unsere Schule für Erziehungshilfe besuchen.
Betreuungsumfang
Die Betreuungsdauer in der Sozialen Gruppenarbeit ist abhängig von den
Entwicklungsfortschritten des Kindes/Jugendlichen. Durchschnittlich werden die Kinder/Jugendlichen 1 bis 2 Jahre betreut.
Die Betreuung findet an zwei Tagen in der Woche statt. Zur Intensivierung und Ergänzung der Sozialpädagogischen Gruppenarbeit können auch
Freizeiten als auch Wochenendveranstaltungen durchgeführt werden.
Die Betreuungszeit beginnt nach dem Schulbesuch mit
einem gemeinsamen Mittagessen. Hausaufgabenbetreuung und Freizeitaktivitäten sind feste Bestandteile im Angebot der Sozialen Gruppenarbeit.
Um 17:00 Uhr endet die Betreuung mit der Rückkehr der Kinder und Jugendlichen in ihre Familien.
Einzugsgebiet
Die Soziale Gruppenarbeit ist Teil der Gesamteinrichtung. Das Einzugsgebiet umfasst
den gesamten Landkreis Waldshut, an den Standorten Bad Säckingen, Rickenbach und Lauchringen.
Ansprechpartner
Dieter Weisser
Abteilungsleitung
Tel.: 0 77 61 / 931 22
E-Mail: d.weisser@projuve-cjh.de
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