

Gesetzliche Grundlage
Die Betreuung in einer Tagesgruppe ist durch einen eigenständigen
Erziehungsauftrag gekennzeichnet. Die gesetzliche Grundlage für diese Jugendhilfemaßnahme findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz §§ 27 und 32
(SGB VIII). Die Hilfe ist darauf ausgerichtet, Kindern, Jugendlichen sowie deren Familien sozialpädagogische Hilfen zur Verfügung zu stellen.
Individuelle, soziale, familiäre und schulische Schwierigkeiten und Defizite werden damit aufgearbeitet. Vorhandene Ressourcen werden genützt
und ausgebaut. Halbjährlich treffen sich alle an der Hilfe beteiligten Personen zum Hilfeplangespräch (Sorgeberechtigte, Jugendamt,
Einrichtung).
Ziele
Ziel der Arbeit in den Tagesgruppen ist die Rückführung der Kinder und der
Jugendlichen in die Familie, das dazugehörige Umfeld sowie in eine öffentliche Schule oder Berufsausbildung. In Einzelfällen ist die
Tagesgruppenbetreuung eine Zwischenstufe von der Familie zur vollstationären Unterbringung und ebenso kann de Rückgliederung von Kindern und
Jugendlichen aus einer stationären Unterbringung in ihre Familien durch eine dazwischengeschaltete Tagesgruppenmaßnahme erleichtert werden.
Zielgruppe
Die Tagesgruppe als sozialpädagogisches Angebot ist für alle Kinder und Jugendliche
offen, die trotz Problemen in Schule, Familie und Umfeld in ihrer Ursprungsfamilie und dem dazu gehörenden Bezugsfeld bleiben sollen und
können.
Die Sorgeberechtigten werden entlastet und ihrer erzieherischen Aufgabe gefördert und unterstützt. Die Eltern sind die
Hauptverantwortlichen für die Erziehung und Förderung der jungen Menschen.
Leistungsangebot
Die Leistungsangebote in unseren Tagesgruppen sind konzeptionell aufeinander abgestimmt und dienen der umfassenden Förderung des jungen
Menschen mit seiner Familie. Ein klar Strukturierter Tagesablauf ermöglicht eine auf der Grundlage des Hilfeplanes optimale Förderung mit
dem Ziel einer baldmöglichsten Rückführung in die Familie. Systemische Elternarbeit (Elterngespräche, Elternkreis, und Elternwochenende)
sowie eine Gemeinwesenorientierung sind Leistungsschwerpunkte in unseren Tagesgruppen.
Betreuungsumfang
Im Kalenderjahr ist die Tagensgruppe an 220 Tagen geöffnet. Neben den festsehenden
Schultagen werden im Kalenderjahr zwischen 23 - 25 Projekttage, an nicht Schultagen, sowie 15 Freizeittage angeboten.
Die Betreuungszeit beginnt nach dem Schulbesuch mit einem gemeinsamen Mittagessen auf der Gruppe. Hausaufgabenbetreuung und
Freizeitaktivitäten sind feste Bestandteile im Angebot der Tagesgruppen. Um 17:00 Uhr endet die Betreuung mit der Rückkehr der Kinder und
Jugendlichen in ihre Familien.
Einzugsgebiet
Die Tagesgruppen sind Teil der Gesamteinrichtung.
Das Einzugsgebiet umfasst den gesamten Landkreis Waldshut, an den Standorten Bad Säckingen, Rickenbach und Lauchringen.
Ansprechpartner
Dieter Weisser
Abteilungsleitung
Tel.: 0 77 61 / 931 22
E-Mail: d.weisser@projuve-cjh.de
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