

Gesetzliche Grundlage
Die Förderung in einer stationären Wohngruppe ist durch einen eigenständigen
Erziehungsauftrag gekennzeichnet. Die gesetzliche Grundlage für diese Hilfeform findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz, §§ 27 und 34 SGB
VIII. Diese familienergänzende Hilfeform zielt auf eine Rückkehr des Kindes/Jugendlichen in die Familie ab, oder die Vermittlung in eine
Pflegestelle oder auf die Hinführung in die Selbständigkeit statt. Halbjährlich treffen sich alle an der Hilfe beteiligten Personen zum
Hilfeplangespräch (Familie, Jugendamt, Einrichtung), um den Hilfeprozess zu reflektieren und die weitere Zielsetzung festzulegen.
Ziele
Wesentliches Ziel ist die Bearbeitung der im Hilfeplan vereinbarten Aufträge.
Diese beziehen sich auf den individuellen Bedarf des Kindes/Jugendlichen und der Familie. Dies beinhaltet u.a. die Mobilisierung der
Ressourcen des jungen Menschen und des familiären Systems, Entfaltung der Persönlichkeit und Erwerb sozialer Kompetenzen, Förderung
Lebenspraktischer Fähigkeiten, Erreichen eines den individuellen Möglichkeiten entsprechenden Schulabschlusses, Unterstützung beim
Übergang in die Berufs- und Ausbildungswelt.
Zielgruppe
In unseren Wohngruppen werden Kinder- und Jugendliche ab 5 Jahren z.B. mit Störungen
des Sozialverhaltens, ADHD, Entwicklungsrückständen, Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen, Missbraucherfahrungen aufgenommen. Die
Sorgeberechtigten werden entlastet. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Eltern unterstützen wir diese wieder selbst die erzieherischen
Verantwortung wahrzunehmen.
Leistungsangebot
In unseren Wohngruppen werden jeweils 8 Kinder- und Jugendliche in
altershomogenen und geschlechtsspezifischen Gruppen betreut. Die Kinder- und Jugendlichen wohnen in Einzel- und Doppelzimmern. Eine
Einbindung in das Gemeinwesen vor Ort z.B. Mitgliedschaft in Vereinen oder Gruppierungen ist uns wichtig. Wir achten darauf, das der Bezug
zum bisherigen Lebensfeld weitmöglichst erhalten bleibt.
Betreuungsumfang
Im Kalenderjahr sind die Stationären Wohngruppen grundsätzlich an 365 Tagen
geöffnet. An 15 Tagen in den Schulferien fahren die Wohngruppen in Ferienfreizeiten. Heimfahrten werden individuell in Absprache mit den
Familien geregelt.
Einzugsgebiet
Die Stationären Wohngruppen sind Teil der Gesamteinrichtung.
Das Angebot ist sowohl regional als auch überregional ausgerichtet.
Ansprechpartner
Dieter Weisser
Abteilungsleitung
Tel.: 0 77 61 / 931 22
E-Mail: d.weisser@projuve-cjh.de
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