Die gesetzliche Grundlage für das Betreute Wohnen findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz §§ 27, 34, 35a, 41 SGB VIII.
Ziel des Betreuten Wohnens ist die Begleitung des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zu einer eigenständigen Lebensführung in der Schlussphase des Verselbständigungsprozesses.
Die Hilfe richtet sich an weibliche und männliche Jugendliche sowie junge Erwachsene, deren Hilfebedarf durch eine stundenweise Betreuung ausreichend abgedeckt werden kann. Das Angebot besteht sowohl für Jugendliche aus den Wohngruppen der pro juve wie auch für Jugendliche, die bisher in einer anderen Jugendhilfeeinrichtung lebten. Ebenso richtet sich dieses Angebot an Jugendliche die bisher nicht im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung gefördert wurden.
Das Betreute Wohnen beinhaltet eine regelmäßige Betreuung und Unterstützung in den Lebensbereichen: Ausbildung, Finanzen, Umgang mit Behörden, Partnerschaft und Sexualität, Freizeitgestaltung, Haushaltsführung und allgemeine Lebensplanung.
Dieser wird aufgrund des Bedarfs im Hilfeplan individuell festgelegt. Hierbei wird eine kontinuierliche Reduzierung des Betreuungsumfanges angestrebt.
Das Angebot ist sowohl regional als auch überregional ausgerichtet.