Die Betreuung und Förderung in unseren drei Erziehungsstellen ist durch einen eigenständigen Erziehungsauftrag gekennzeichnet. Die gesetzliche Grundlage für diese Hilfeform findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz nach §§ 27, 34, 35a und § 41 SGB VIII.
Aufgabe der Erziehungsstellen ist es, eine altersentsprechende Erziehung, Versorgung und Betreuung im Rahmen einer Familie zu gewährleisten. Wesentliches Ziel ist die Bearbeitung der im Hilfeplan vereinbarten Aufträge durch die Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten. Dazu gehören u.a. die Entfaltung der persönlichen und sozialen Kompetenzen und die Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten. Die Unterbringung in der Erziehungsstelle ist dann angezeigt, wenn das Kind von einer längerfristigen Unterbringung im familiären Rahmen profitieren kann und diese längerfristige Unterbringung aufgrund der Gesamtsituation die geeignete Hilfe ist.
In unserer Erziehungsstellen werden Kinder und Jugendliche betreut, die aufgrund ihres Entwicklungsstandes den Betreuungsrahmen einer pädagogisch professionell geschulten Familie benötigen und die bereit sind, sich in eine Familie zu integrieren. Gründe dafür können z.B. Verhaltens- und Entwicklungsstörungen, Integrations- und Schulprobleme, familiär sehr belastete Umstände, die eine Fremdunterbringung notwendig machen, sein.
In unserer 3 Erziehungsstellen stehen insgesamt vier Plätze für Kinder und Jugendliche zwischen 0 bis 18 Jahren zur Verfügung. Das jüngste Aufnahmealter ist in den jeweiligen Erziehungsstellen unterschiedlich. Ein familiär-strukturierter Tagesablauf, gemeinsame Alltagsrituale und Familienregeln ermöglichen einerseits die Auseinandersetzung mit dem System Familie und andererseits die Integration in ein soziales Netzwerk. Wir achten darauf, dass der Bezug zum bisherigen Lebensfeld so gut wie möglich erhalten bleibt.
Alle Erziehungsstellen werden durch unseren Psychologischen Fachdienst regelmäßig begleitet und erhalten externe Supervision.
Im Kalenderjahr sind die Erziehungsstellen grundsätzlich an 365 Tagen geöffnet. Das Kind bzw. der Jugendliche lebt im familiären Umfeld des Mitarbeiters der Erziehungsstelle und wird dort Tag und Nacht betreut.
Die Erziehungsstellen sind Teil der Gesamteinrichtung. Das Angebot ist sowohl regional als auch überregional ausgerichtet.