Die gesetzliche Grundlage für die Inobhutnahme findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz § 42 (SGB VIII). Die Aufgabenübertragung durch die Kreisjugendämter Waldshut und Lörrach an die pro juve – Caritas Jugendhilfe Hochrhein gemeinnützige GmbH ist mittels eines Vertrages nach § 76 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt.
Die Inobhutnahme dient vorrangig dem Schutz des Kindes und dem Schutz vor Gefahren für das Kindeswohl. Ziel ist es, das Kreisjugendamt Waldshut und Lörrach bei der Erarbeitung einer Perspektive für das betroffene Kind/Jugendlichen zu unterstützen.
Kinder und Jugendliche, die sich in einer gefährdeten, bedrohlichen und/oder obdachlosen Lebenssituation befinden.
Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche, die akut suizidal sind oder aus fachärztlicher Sicht einer stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung bedürfen.
pro juve – Caritas Jugendhilfe Hochrhein gemeinnützige GmbH stellt vier Plätze zur Inobhutnahme von Jugendlichen in geschlechtsgetrennten Räumlichkeiten sowie zwei Plätze zur Inobhutnahme von Kindern in unseren Wohngruppen zur Verfügung. Wir nehmen die Kinder und Jugendlichen rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres auf.