Die Betreuung ist durch einen eigenständigen Erziehungsauftrag gekennzeichnet. Die gesetzliche Grundlage für diese Jugendhilfemaßnahme findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz §§ 27 und 29 (SGB VIII).
Ziel ist die Verbesserung der sozialen Handlungskompetenz. Es sollen alternative Handlungsstrategien vermittelt werden, um den jungen Menschen zu einer verbesserten sozialen Kompetenz, Konfliktfähigkeit, Frustrationstoleranz und zu mehr Verantwortungsbewusstsein und Selbstbewusstsein zu verhelfen. Die Teilnahme an der Sozialen Gruppenarbeit soll bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen und dient der Förderung von sozial angemessenen Formen der Auseinandersetzung mit Gleichaltrigen.
Die Soziale Gruppenarbeit als sozialpädagogisches Angebot ist für alle Kinder und Jugendlichen mit geringfügigen Verhaltensauffälligkeiten offen, die trotz Problemen in Schule, Familie und Umfeld in ihrer Ursprungsfamilie und dem dazu gehörenden Bezugsfeld bleiben sollen und können. Die Eltern sind die Hauptverantwortlichen für die Erziehung und Förderung der jungen Menschen.
Im Netzwerk Bonndorf werden Kinder im Grundschulalter in einem multiprofessionellen Team begleitet.
Die Soziale Gruppenarbeit als ambulantes Angebot unserer Einrichtung arbeitet eng vernetzt mit den weiteren Hilfen der Gesamteinrichtung. Gemeinsame Rituale und Regeln sowie Hausaufgabenbetreuung und Freizeitaktivitäten sind feste Bestandteile und Leistungsschwerpunkte.
Im Netzwerk Bonndorf werden die Kinder am Vormittag von einer Sonderpädagogin und einem Sozialpädagogen gemeinsam in ihrer schulischen und sozialen Entwicklung gefördert. Am Nachmittag wird die Hausaufgabenbetreuung und Freizeitgestaltung durch zwei pädagogische Fachkräfte geleistet.
Ein weiterer wichtiger Teil der familienbegleitenden Arbeit, sind regelmäßige Elterngespräche, Hausbesuche und die Unterstützung der Eltern im Kontakt mit Ärzten und Therapeuten.
Ziel der Elternarbeit ist es, das Umfeld des Kindes zu stabilisieren, verschüttete Ressourcen wieder zu aktivieren und so die Familie dabei zu unterstützen, das Kind wieder eigenverantwortlich zu betreuen.
Die Betreuungsdauer in der Sozialen Gruppenarbeit ist abhängig von den Entwicklungsfortschritten des Kindes/Jugendlichen. Durchschnittlich werden die Kinder/Jugendlichen 1 bis 2 Jahre betreut. Die Betreuung findet an fünf Tagen in der Woche statt. Die Betreuungszeit beginnt mit dem Schulbesuch um 7:00 Uhr und endet um 15:30 Uhr.
Das Netzwerk Bonndorf wird von Kindern aus dem östlichen Landkreis ( Bonndorf, Stühlingen, Ühlingen-Birkendorf), aber auch von Kindern aus dem Breisgau-Hochschwarzwald genutzt.