Die Förderung in einer stationären Wohngruppe ist durch einen eigenständigen Erziehungsauftrag gekennzeichnet. Die gesetzliche Grundlage für diese Jugendhilfemaßnahme findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz, §§ 27 und 34 SGB VIII.
Die Zielsetzung dieser familienergänzenden Hilfeform ist vielseitig: Sie kann auf eine Rückkehr des Kindes/Jugendlichen in die Familie gerichtet sein oder auf die Vermittlung in eine Pflegestelle bzw. auf die Hinführung in die Selbständigkeit. Wesentliches Ziel ist die Bearbeitung der im Hilfeplan vereinbarten Aufträge. Diese beziehen sich auf den individuellen Bedarf des Kindes/Jugendlichen und der Familie und beinhalten u.a. die Mobilisierung der Ressourcen des jungen Menschen und des familiären Systems, Entfaltung der persönlichen und sozialen Kompetenzen, Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten sowie Unterstützung beim Erreichen des Schulabschlusses und beim Übergang in die Berufs- und Ausbildungswelt.
In unseren Wohngruppen werden Kinder- und Jugendliche z.B. mit Störungen des Sozialverhaltens, Aufmerksamkeitsdefizit, Autismus, Entwicklungsrückständen, Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen, Missbrauchserfahrungen aufgenommen.
In unseren Wohngruppen werden jeweils 8 Kinder- und Jugendliche in altershomogenen Gruppen betreut. Die Kinder- und Jugendlichen wohnen in Einzel- und Doppelzimmern. Ein klar strukturierter Tagesablauf ermöglicht eine auf der Grundlage des Hilfeplans optimale Förderung. Gemeinsame Alltagsrituale und Gruppenregeln sowie Hausaufgabenbetreuung und Freizeitaktivitäten sind feste Bestandteile und Leistungsschwerpunkte in unseren Wohngruppen. Wir achten darauf, dass der Bezug zum bisherigen Lebensfeld so gut wie möglich erhalten bleibt.
Im Kalenderjahr sind die Wohngruppen grundsätzlich an 365 Tagen geöffnet. An 15 Tagen in den Schulferien gibt es eine Ferienfreizeit. Heimfahrten werden individuell in Absprache mit den Familien und dem Jugendamt geregelt.
Die stationären Wohngruppen sind Teil der Gesamteinrichtung. Das Angebot ist sowohl regional als auch überregional ausgerichtet.
Die Betreuung und Förderung im Haus Sarah ist durch einen eigenständigen Erziehungsauftrag gekennzeichnet. Die gesetzliche Grundlage für diese Hilfeform findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz nach §§ 27, 34, 35a und § 41 SGB VIII.
Kernziele im Haus Sarah sind eine familienersetzende Lebensform bieten und auf ein selbstständiges eigenverantwortliches Leben vorbereiten. Dazu gehören Erkennen und Vertrauen in die eigenen Ressourcen, Übernahme von Verantwortung für sich und andere, soziale Verhaltensweisen einüben und konstruktive Konfliktlösungen erlernen. Schulischer und berufliche Perspektiven entwickeln gehört ebenso dazu.
Die Hilfe richtet sich an Mädchen und weibliche Jugendliche ab 12 Jahren, welche in Krisen oder instabilen Lebensphasen kurz- oder langfristige fachliche Hilfe im Rahmen einer stationären Wohngruppe benötigen.
Ein klar strukturierter Tagesablauf ermöglicht eine auf der Grundlage des Hilfeplanes optimale Förderung. Gemeinsame Alltagsrituale und Gruppenregeln sowie Hausaufgabenbetreuung und Freizeitaktivitäten sind feste Bestandteile und Leistungsschwerpunkte. Wir achten darauf, dass der Bezug zum bisherigen Lebensfeld so gut wie möglich erhalten bleibt. Ab dem 16. Lebensjahr ist, nach Erfüllung der vorgegebenen Voraussetzungen, ein Wechsel aus der Gruppe in den hausinternen Verselbständigungsbereich möglich.
Das Haus Sarah ist an 365 Tagen im Jahr geöffnet. An 15 Tagen in den Schulferien gibt es eine Ferienfreizeit. Heimfahrten werden individuell in Absprache mit den Familien und dem Jugendamt geregelt.
Das Haus Sarah ist Teil der Gesamteinrichtung. Das Angebot ist regional als auch überregional ausgerichtet.